Bedingungen des InmoBuyer-Partnerprogramms
Referenz 1 (09.09.2026 18:13). Dies ist die Referenz, die Ihre elektronische Annahme festhält. Eine Annahme gilt nur für die Referenz, die sie nennt: ändern sich diese Bedingungen inhaltlich, ändert sich die Referenz und die Annahme wird erneut eingeholt.
1. Gegenstand
Das Partnerprogramm ermöglicht es einem Gewerbetreibenden (Immobilienagentur, Anwaltskanzlei, Makler, Installationsdienst oder jedes andere Unternehmen mit Käuferkontakt), InmoBuyer bei seinen Kunden bekannt zu machen und eine Provision zu erhalten, wenn einer von ihnen ein Abonnement abschließt.
Der Partner verkauft nichts im Namen von InmoBuyer, erhält keine Zahlung vom Kunden und geht keine Mengenverpflichtung ein.
2. Partner werden
Die Anmeldung erfolgt online. Sie verlangt:
- den Firmennamen und einen Ansprechpartner;
- eine E-Mail-Adresse;
- das Land;
- die Steuernummer;
- die vollständige Rechnungsanschrift.
Steuernummer und Rechnungsanschrift sind erforderlich, um die Provisionsrechnung zu erstellen. Ohne sie kann keine Provision ausgezahlt werden.
Der Partner verfügt über ein Partnerkonto, das er mit derselben E-Mail-Adresse anlegt. Über dieses Konto erreicht er seinen Bereich: Abrechnungen, zugeordnete Kunden, fällige Provisionen.
Bei der Anmeldung erhält er einen persönlichen Code und einen QR-Code, der zu InmoBuyer führt und diesen Code trägt. Der Code funktioniert ab seiner Erstellung.
3. Provisionsanspruch und Freigabe
Der Code funktioniert ab der Anmeldung, der Provisionsanspruch steht jedoch unter dem Vorbehalt einer Freigabe durch InmoBuyer. Diese Freigabe richtet sich auf Anmeldungen, deren Tätigkeit nichts mit dem Immobilienkauf in Spanien zu tun hat. Es gibt zwei Wege:
- Sofortige Freigabe, wenn die Anmeldung über einen bei einer identifizierten Veranstaltung persönlich übergebenen QR-Code erfolgt. Dieser QR-Code trägt ein Token, das als Kontextnachweis gilt und zu einem je Veranstaltung festgelegten Datum verfällt.
- Freigabe nach Prüfung in allen übrigen Fällen. Solange sie nicht erteilt ist, ordnet der Code Kunden zu, es entsteht jedoch kein Provisionsanspruch.
Eine Ablehnung wird mitgeteilt. Sie hindert den Partner nicht daran, den Dienst weiter zu nutzen.
4. Wie ein Kunde einem Partner zugeordnet wird
Ein Kunde wird dem Partner zugeordnet, wenn er über dessen Link oder QR-Code zu InmoBuyer gelangt und danach ein kostenpflichtiges Abonnement abschließt.
- Die Zuordnung wird 30 Tage im Browser des Besuchers gespeichert, und diese Frist beginnt bei jeder erneuten Nutzung des Links von vorn. Wer den Dienst entdeckt, überlegt und über denselben Link zurückkehrt, bleibt zugeordnet.
- Vor jedem Abschluss zählt der zuletzt genutzte Link. Ein Besucher, der nacheinander über zwei Partner kam, wird dem zweiten zugeordnet.
- Nach dem ersten kostenpflichtigen Abschluss ist die Zuordnung endgültig. Ein später gescannter Link überträgt sie nicht auf einen anderen Partner.
5. Was geschuldet wird
15 % des vom Kunden tatsächlich gezahlten Nettobetrags, auf jede bezahlte Rechnung, solange dieser Kunde abonniert bleibt. Die Provision ist weder auf die erste Zahlung noch auf eine Laufzeit begrenzt: sie folgt dem Abonnement.
- Sie wird auf den tatsächlich vereinnahmten Nettobetrag nach Abzug etwaiger Rabatte berechnet. Die dem Abonnenten berechnete Umsatzsteuer gehört nicht zur Bemessungsgrundlage.
- Sie wird zum Zeitpunkt der Rechnungszahlung erfasst. Eine Rechnung führt nur zu einer Provision.
- Der Satz von 15 % ist der zum Datum der betreffenden Rechnung geltende.
Es wird keine Exklusivität verlangt, und kein Ziel bedingt die Provision. Ein Partner, der niemanden bringt, schuldet nichts und verliert nichts.
6. Die Fälle, in denen nichts geschuldet wird
Drei Fälle, und es sind die einzigen:
- Eigenvermittlung. Ein Partner erhält keine Provision auf sein eigenes Abonnement.
- Der aus dem Programm ausgetretene Partner. Der Austritt beendet die Entstehung neuer Provisionen; bereits erworbene bleiben geschuldet.
- Die abgelaufene Zuordnung. Erfolgt der Abschluss mehr als 30 Tage nach der letzten Nutzung des Links, entsteht kein Provisionsanspruch.
6.1 Die Erstattung eines Kunden
Ein Kunde hat ein 14-tägiges Widerrufsrecht für sein Abonnement. Übt er es aus, wird ihm der nicht verbrauchte Teil anteilig erstattet, nach Maßgabe des anwendbaren Rechts.
Eine Provision wird erst abrechenbar, wenn diese Frist von 14 Tagen abgelaufen ist. Sie entsteht mit der Zahlung des Kunden und erscheint sofort in der Abrechnung des Partners, kann aber erst nach Ablauf des Widerrufsrechts des Abonnenten auf eine Rechnung gesetzt werden. Der noch in der Frist befindliche Betrag bleibt sichtbar; er geht weder verloren noch wird er einbehalten.
Diese Frist ist die Absicherung des Verfahrens und schützt beide Seiten. Ein innerhalb von vierzehn Tagen gekündigtes Abonnement wird zu keiner Auszahlung geführt haben, mithin zu keiner vorzunehmenden Rückbelastung.
Die auf eine erstattete Zahlung erfasste Provision wird im selben Verhältnis zurückbelastet, als negativer Betrag in der Abrechnung. Diese Rückbelastung wird mit späteren Provisionen verrechnet.
InmoBuyer fordert vom Partner keinen Negativsaldo unter 100 EUR, je Währung betrachtet. Ein solcher Saldo bleibt in der Abrechnung, wird mit künftigen Provisionen verrechnet und erlischt am Ende der Partnerschaft ohne jede Forderung. Oberhalb dieses Betrags behält sich InmoBuyer vor, dessen Erstattung zu verlangen.
7. Rechnungsstellung und Zahlung
Der Partner kann jederzeit in seinem Bereich die Einzelheiten des ihm Geschuldeten einsehen: zugeordnete Kunden, betroffene Rechnungen, Beträge.
7.1 Die Schwelle von 100 EUR
Eine Provisionsrechnung wird erst ab 100 EUR netto erstellt. Darunter geht der Betrag nicht verloren: er wird auf den Folgemonat übertragen und dem nächsten hinzugerechnet, bis die Schwelle erreicht ist. Die Schwelle wird je Währung betrachtet.
7.2 Die Gutschriftsabrechnung
InmoBuyer erstellt die Provisionsrechnung im Namen und für Rechnung des Partners. Der Partner muss kein Dokument erstellen oder versenden: er teilt lediglich die zu vergebende Rechnungsnummer mit, entsprechend seiner eigenen Nummerierung.
Mit der Annahme dieser Bedingungen erteilt der Partner InmoBuyer das Mandat, diese Rechnungen in seinem Namen zu erstellen, und verpflichtet sich:
- für jede zu begleichende Abrechnung eine Rechnungsnummer bereitzustellen;
- jeden Fehler innerhalb von fünfzehn Tagen nach Bereitstellung der Rechnung in seinem Bereich zu melden;
- InmoBuyer unverzüglich über jede Änderung der Steuernummer, der Rechnungsanschrift oder des Umsatzsteuerregimes zu unterrichten.
Erfolgt innerhalb dieser Frist kein Widerspruch, gilt die Rechnung als angenommen.
7.3 Die Zahlung
InmoBuyer zahlt per Überweisung innerhalb von fünfzehn Tagen nach dem Rechnungsdatum.
Die Zahlung erfolgt in Euro, unabhängig von der Währung des Empfängerkontos. Wechsel- und Überweisungsgebühren trägt der Empfänger.
Vor der Annahme dieser Bedingungen kann keine Provision ausgezahlt werden.
7.4 Steuerliche Behandlung
Die Behandlung richtet sich nach dem Sitzland des Partners und ist auf der Rechnung angegeben.
- Partner mit Sitz in Spanien: die Provision unterliegt der spanischen IVA zum Regelsatz. Dieser Betrag wird der Provision hinzugerechnet und mit ihr gezahlt. Er wird im Namen des Partners weiterberechnet, der ihn wie jede andere Einnahme seiner Tätigkeit erklärt und abführt.
- Innerhalb der Europäischen Union, außerhalb Spaniens: es gilt das innergemeinschaftliche Verfahren, spanische Umsatzsteuer wird nicht berechnet. Der Partner muss über eine gültige innergemeinschaftliche Umsatzsteuer-Identifikationsnummer verfügen und diese mitteilen.
- Außerhalb der Europäischen Union: spanische Umsatzsteuer wird nicht berechnet, und der Partner ist für die ihm in seinem Land obliegenden Erklärungen verantwortlich.
8. Der optionale kostenlose Premium-Zugang
Der Partner kann ohne Verpflichtung einen kostenlosen Premium-Zugang für sein eigenes Konto beantragen: 40 Anzeigen-Importe und 30 Analysen je 30-Tage-Zeitraum, ohne Bankkarte und ohne Abonnement. Die ersten 30 Tage umfassen den vollen Investor-Zugang, danach geht das Konto auf Partner-Premium über. Der Marktscanner und der Renovierungsrechner sind darüber hinaus nicht enthalten; der Rechner bleibt einzeln zum öffentlichen Preis verfügbar, wie für jedes Premium-Konto.
Dieser Zugang, und nur er, ist mit einem Ziel verbunden: mindestens 1 abonnierter Kunde pro Monat und 20 im Jahr. Nach 3 aufeinanderfolgenden Monaten ohne einen einzigen Kunden kann der kostenlose Zugang entzogen werden. Der Entzug erfolgt nie automatisch: er wird geprüft, und der Partner wird informiert.
Der Entzug des kostenlosen Zugangs nimmt weder den Code noch die bereits zugeordneten Kunden noch die Provisionen. Diesen Zugang nicht zu beantragen ändert am Übrigen nichts: der Partner erhält dieselben 15 %.
9. Austritt und Beendigung
Der Partner kann das Programm jederzeit verlassen, und der bevorzugte Weg ist sein Partnerbereich: der Abschnitt „Hinweise und Austritt“ enthält eine Austrittsschaltfläche, die zur Bestätigung das Abtippen seines Codes verlangt. Die Wirkung tritt sofort ein.
Eine E-Mail an admin@inmobuyer.com bleibt möglich und hat genau dieselbe Wirkung; der Austritt wird dann schriftlich bestätigt. Dieselbe Adresse dient dazu, seine Angaben zu berichtigen oder deren Löschung zu verlangen.
Seine Zuordnungen erzeugen dann keine neuen Provisionen mehr; nichts wird gelöscht, und bereits erworbene Provisionen bleiben geschuldet.
InmoBuyer kann die Teilnahme eines Partners beenden, wenn die Nutzung dem Zweck des Programms offensichtlich fremd ist. Die Entscheidung wird begründet und mitgeteilt.
10. Personenbezogene Daten
InmoBuyer bewahrt die Anmeldedaten (Unternehmen, Ansprechpartner, E-Mail-Adresse, Land, Steuernummer, Rechnungsanschrift), den zugeteilten Code, die Kundenzuordnungen und die Provisionen auf.
Bei Annahme dieser Bedingungen werden das Datum und eine gekürzte IP-Adresse erfasst, um die Annahme zu belegen, ohne eine genaue Ortsangabe aufzubewahren.
InmoBuyer teilt dem Partner die Identität der zugeordneten Kunden nicht mit. Der Partner sieht Konten, Rechnungen und Beträge, nie Namen.
Dem Partner stehen die in der europäischen Verordnung vorgesehenen Rechte auf Auskunft, Berichtigung und Löschung zu. Anfragen an admin@inmobuyer.com.
11. Änderung
Diese Bedingungen können sich ändern. Jede inhaltliche Änderung führt zu einer neuen Referenz und einer neuen Annahme.
Es gelten stets die zuletzt angenommenen Bedingungen. Die Ablehnung neuer Bedingungen beendet die Partnerschaft; in diesem Fall bleiben die vorgesehenen Provisionen bis zu ihrem Ende in voller Höhe geschuldet.
12. Sprache, anwendbares Recht und Streitbeilegung
Maßgebliche Sprache
Diese Bedingungen werden in allen Sprachen des Dienstes veröffentlicht. Maßgeblich ist die spanische Fassung: bei Auslegungsunterschieden zwischen den Fassungen geht sie vor. Die übrigen Fassungen sind Übersetzungen zur Erleichterung, und die elektronische Annahme bezieht sich auf den spanischen Text, unabhängig von der Anzeigesprache.
Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Diese Bedingungen unterliegen ausschließlich spanischem Recht. Für jede Streitigkeit aus diesen Bedingungen oder aus dem Partnerprogramm sind ausschließlich die Gerichte von Málaga, Spanien, zuständig.
Obligatorische vorherige Schlichtung
Vor jeder gerichtlichen Klage verpflichten sich die Parteien, eine gütliche Einigung zu suchen. Der Schlichtungsantrag wird schriftlich an admin@inmobuyer.com gerichtet, und die Parteien haben ab dessen Eingang dreißig Tage Zeit, eine Einigung zu erzielen. Erst nach Ablauf dieser Frist oder bei ausdrücklicher Weigerung zu schlichten kann Klage vor den oben bezeichneten Gerichten erhoben werden.